Rechtsprechung
   VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748, AN 3 S 16.00917, AN 3 S 16.00919   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23057
VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748, AN 3 S 16.00917, AN 3 S 16.00919 (https://dejure.org/2016,23057)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748, AN 3 S 16.00917, AN 3 S 16.00919 (https://dejure.org/2016,23057)
VG Ansbach, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - AN 3 S 16.00748, AN 3 S 16.00917, AN 3 S 16.00919 (https://dejure.org/2016,23057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,23057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit, Zwangsgeldandrohung, Duldungsanordnung, Befähigung zum Richteramt

  • ra.de
  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen eine bauaufsichtliche Anordnung zur Gefahrenabwehr

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit der Anordnung des Sofortvollzuges zu einer baurechtlichen Gefahrenabwehr

  • rewis.io

    Rechtmäßiger Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191

    Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
    Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Anhörung (BayVGH v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Aufhebung der Sofortvollzugsanordnung alleine wegen fehlender Anhörung ohnehin nicht in Betracht käme (vgl. BayVGH v. 16.3.2016, a. a. O.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt dazu im Beschluss vom 16. März 2016, 9 CS 16.191 - juris, folgendes aus:.

    Bei dieser Beurteilung kommt es auch weder auf die Ursache für den Gefahrenzustand an noch auf den Entstehungszeitpunkt oder mögliche privatrechtliche Entschädigungsansprüche, noch ist insoweit relevant, dass der Antragsteller den Gebäudeabriss beabsichtigt (vgl. BayVGH v. 16.3.2016 a. a. O. m. w. N.).

    Anlass für eine Auswahlentscheidung wäre vorliegend allenfalls dann anzunehmen gewesen, wenn für den Antragsgegner ohne weiteres feststellbar gewesen wäre, dass und welche andere Personen als Störer in Betracht kämen (vgl. BayVGH v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris).

  • VGH Bayern, 21.06.2011 - 14 CS 11.790

    Nahezu wörtliche Wiederholung des Vorbringens vor dem Verwaltungsgericht.

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
    Es muss sich dabei um eine konkrete Gefahr handeln (BayVGH v. 20.5.2009 - 14 CS 09.478 - juris; v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris).

    Eine konkrete Gefahr ist anzunehmen, wenn in einem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muss, wobei an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der Schaden ist (vgl. z. B. BVerwG v. 18.12.2002 - Buchholz 402.41 Nr. 72; BayVGH v. 21.6.2011 a. a. O.).

    Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um hochwertige Rechtsgüter handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B. v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris Rn. 24).".

  • VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
    Dies kann durch den (nachträglichen) Erlass einer vollziehbaren Duldungsanordnung ausgeräumt werden, das Zwangsgeld muss dann aber neu angedroht werden (vgl. BayVGH v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris).
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 9 CS 05.1840

    naturschutzrechtliche Duldungsanordnung; Landpachtvertrag; Drainageleitungen.

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
    Fehlt eine solche, so wird zwar die Anordnung dadurch nicht rechtswidrig, aber ihre Vollstreckung gehindert (vgl. z. B. BayVGH v. 24.10.2005 - 9 CS 05.1840 - juris).
  • VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661

    Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
    Eine an sich nötige Duldungsanordnung bleibt dann entbehrlich, wenn der Dritte mit der angeordneten Maßnahme einverstanden ist, wobei es genügt, dass sich solch Einverständnis aus den Umständen ergibt (vgl. BayVGH v. 14.8.2003 - 22 ZB 03.1661 - juris).
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 14 CS 09.478

    Gefahr für Dritte durch beschädigten Massivholzzaun; Instandsetzungsaufforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
    Es muss sich dabei um eine konkrete Gefahr handeln (BayVGH v. 20.5.2009 - 14 CS 09.478 - juris; v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht