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VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748, AN 3 S 16.00917, AN 3 S 16.00919 |
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- VGH Bayern, 16.03.2016 - 9 CS 16.191
Anordnung zum Teilabtrag einer einsturzgefährdeten Grenzmauer
Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bedarf grundsätzlich keiner vorherigen Anhörung (BayVGH v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris).Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass eine Aufhebung der Sofortvollzugsanordnung alleine wegen fehlender Anhörung ohnehin nicht in Betracht käme (vgl. BayVGH v. 16.3.2016, a. a. O.).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt dazu im Beschluss vom 16. März 2016, 9 CS 16.191 - juris, folgendes aus:.
Bei dieser Beurteilung kommt es auch weder auf die Ursache für den Gefahrenzustand an noch auf den Entstehungszeitpunkt oder mögliche privatrechtliche Entschädigungsansprüche, noch ist insoweit relevant, dass der Antragsteller den Gebäudeabriss beabsichtigt (vgl. BayVGH v. 16.3.2016 a. a. O. m. w. N.).
Anlass für eine Auswahlentscheidung wäre vorliegend allenfalls dann anzunehmen gewesen, wenn für den Antragsgegner ohne weiteres feststellbar gewesen wäre, dass und welche andere Personen als Störer in Betracht kämen (vgl. BayVGH v. 16.3.2016 - 9 CS 16.191 - juris).
- VGH Bayern, 21.06.2011 - 14 CS 11.790
Nahezu wörtliche Wiederholung des Vorbringens vor dem Verwaltungsgericht.
Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
Es muss sich dabei um eine konkrete Gefahr handeln (BayVGH v. 20.5.2009 - 14 CS 09.478 - juris; v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris).Eine konkrete Gefahr ist anzunehmen, wenn in einem zu beurteilenden Einzelfall in überschaubarer Zukunft mit dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden muss, wobei an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer und folgenschwerer der Schaden ist (vgl. z. B. BVerwG v. 18.12.2002 - Buchholz 402.41 Nr. 72; BayVGH v. 21.6.2011 a. a. O.).
Da es sich bei den Rechtsgütern Leben und Gesundheit um hochwertige Rechtsgüter handelt, zu deren Schutz der Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist, sind an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BayVGH, B. v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris Rn. 24).".
- VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255
Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer …
Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
Dies kann durch den (nachträglichen) Erlass einer vollziehbaren Duldungsanordnung ausgeräumt werden, das Zwangsgeld muss dann aber neu angedroht werden (vgl. BayVGH v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris).
- VGH Bayern, 24.10.2005 - 9 CS 05.1840
naturschutzrechtliche Duldungsanordnung; Landpachtvertrag; Drainageleitungen.
Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
Fehlt eine solche, so wird zwar die Anordnung dadurch nicht rechtswidrig, aber ihre Vollstreckung gehindert (vgl. z. B. BayVGH v. 24.10.2005 - 9 CS 05.1840 - juris). - VGH Bayern, 14.08.2003 - 22 ZB 03.1661
Zur Auswahl unter mehreren Sanierungsverpflichteten im Falle des Miteigentums an …
Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
Eine an sich nötige Duldungsanordnung bleibt dann entbehrlich, wenn der Dritte mit der angeordneten Maßnahme einverstanden ist, wobei es genügt, dass sich solch Einverständnis aus den Umständen ergibt (vgl. BayVGH v. 14.8.2003 - 22 ZB 03.1661 - juris). - VGH Bayern, 20.05.2009 - 14 CS 09.478
Gefahr für Dritte durch beschädigten Massivholzzaun; Instandsetzungsaufforderung …
Auszug aus VG Ansbach, 01.06.2016 - AN 3 S 16.00748
Es muss sich dabei um eine konkrete Gefahr handeln (BayVGH v. 20.5.2009 - 14 CS 09.478 - juris; v. 21.6.2011 - 14 CS 11.790 - juris).